Hinweise Anhänger

Was darf ich mit den Klassen fahren?

Führerschein Klasse B:

Kraftwagen bis 3,5 t zul. GG

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zul. GG,

Anhänger über 750 kg zul. GG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Führerschein Klasse BE:

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

Anhänger über 750 kg zul. GG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,

Anhänger über 750 kg zul. GG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Führerschein Klasse C1:

Kraftwagen über 3,5 t zul. GG bis 7,5 t zul. GG auch mit Anhänger bis 750 kg zul. GG

Führerschein Klasse C1E:

Kraftwagen über 3,5 t zul. GG bis 7,5 t zul. GG und Anhänger über 750 kg zul. GG

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E.

Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!